Leitlinien zur Asbesterkundung von BAuA, UBA und BBSR
Obwohl Asbest seit 1993 in Deutschland verboten ist, können Handwerker und Heimwerker immer noch mit asbesthaltigen Produkten in Kontakt kommen. BAuA, UBA und BBSR haben nun die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ veröffentlicht.
Quelle: Baulinks – Innenausbau aktuell
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