KfW-Förderung zum Einbruchschutz erweitert
Zum 1. April.2019 hat die KfW ihre Förderbedingungen zum Einbruchschutz in Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ (455-E) angepasst. Das Merkblatt zu den förderfähigen Einbruchschutzmaßnahmen und die dazugehörige Anlage der Technischen Mindestanforderungen wurden überarbeitet.
Quelle: Baulinks – Fenster aktuell
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